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Neue Förderung KWK ab dem 01. April 2012
- Details
- Erstellt am Samstag, 18. Februar 2012 15:30
- Geschrieben von Holger Schori
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung ihrer klima- und energiepolitischen Ziele, neuerlich die Förderung von Mini-KWK -Anlagen beschlossen. Wie in den vorangegangenen Förderprogrammen, besteht auch weiterhin kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Zuwendungen.
Das Programm fördert die Neuinstallation in Bestandsbauten, für die vor dem 01.01.2009 der Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde. Die Förderungen können z.B. Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen, Energiedienstleistungsunternehmen, Kommunen und gemeinnützige Investoren beantragen.
Gefördert werden besondere energieeffiziente, wärmeführbare KWK-Anlagen in Bestandsbauten, bis einschließlich 20 kWel. Diese müssen über einen Wartungsvertrag betreut werden und dürfen nicht in Gebieten mit einem Fernwärmeangebot liegen.
Zu den weiteren Anforderungen gehören passende Wärmespeicher, Steuerungs- und Messeinrichtungen (Strom und Wärme), externe Schnittstellen, ein hydraulischer Abgleich und der Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen. Die Maßnahmen sind im Rahmen des Verwendungsnachweises dem BAFA innerhalb von 2 Monaten nach der Inbetriebnahme der Anlage vorzulegen.
Bei älteren Wärmespeichern und ab 01.01.2014 verringern sich die Fördersätze. Die Förderanträge müssen vor Vorhabensbeginn (Vertragsabschluss) gestellte werden. Eine Liste der förderfähigen KWK-Anlagen (Hersteller) sowie den genauen Förderbetrag für jede Anlage wird erstellt und auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.
Quelle SHK
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